KS Vermessung & Bewertung GbR ::: 3D Laserscanning ::: Gaustraße 50 ::: 55294 Bodenheim ::: www.ks-vermessung.comÖffentlich bestellter Vermessungsingenieur Rheinland-Pfalz KS Vermessung & Bewertung GbR ::: 3D Laserscanning ::: Gaustraße 50 ::: 55294 Bodenheim bei Mainz ::: www.ks-vermessung.com
 

 

 

   
 

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Neben den zuständigen Vermessungs- und Katasterämtern dürfen die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Rheinland-Pfalz im Bereich ihrer Niederlassung ihren Kunden benötigte Standardausgaben aus dem Liegenschaftskataster und der Liegenschaftsbeschreibung gegen Gebühr erstellen. Darüber hinaus sind die ÖbVI befugt, fachliche Interpretationen (Auskünfte) zu den Dateninhalten des Liegenschaftskatasters zu erteilen.

Bürgerinnen und Bürger können somit häufig benötigte Auszüge aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung, z.B. als Unterlagen für Baugesuche oder Kaufverträge, auch bei uns vor Ort direkt oder per E-Mail erwerben. Kosten bzw. Gebühren regelt die GebVermGAVO lfd. Nr. 5ff

Sie können einige Daten auch in druckaufbereiteter Form (pdf) und damit sehr zeitnah auf elektronischem Weg erhalten.
Sprechen Sie uns an!

Datenschutz
Bitte beachten Sie: An Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs dürfen Geobasisinformationen mit Personenbezug nur übermittelt werden, wenn diese ein berechtigtes Interesse darlegen und überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Auskünfte über gespeicherte Daten Ihrer Person oder Ihres Eigentums regelt auch das Landesdatenschutzgesetz! Auch haben Sie als Grundstückseigentümer /-innen oder Erbbauberechtigte das Recht, zu wissen, wer Informationen über Ihr Grundstück angefordert hat! Aus diesem Grund werden bei personenbezogenen Auskünften, Auszügen und Einsichten in das Liegenschaftskataster immer die Personalien der Auskunftsbegehrenden gespeichert!

Zuständige Behörden
Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie seit 2006, neben den Vermessungs- und Katasterämtern, auch bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren beziehen. Nähere Informationen hierzu finden Sie beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) unter http://www.lvermgeo.rlp.de.

Allgemeine Beschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, zu denen u. a. die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Flurstücke und Gebäude und die tatsächliche Nutzung gehören.
Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen grafischen Nachweis Ihres Flurstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie bei uns einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.

Voraussetzung
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.

Kosten
Für die Bereitstellung von Ausgaben aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden ("Besonderes Gebührenverzeichnis") erhoben.

 

 
 
 
 
   
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
   
   
Unser Vermessungsbüro