Auch wenn wir als Vermesser meist im Hintergrund agieren, so sind unsere Leistungen für sämtliche Bauvorhaben von entscheidender Bedeutung. Sowohl in der Planungsphase als auch während der Bauausführung.
Als beliehener Freiberufler hat der Staat den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (Ö.b.V.I.) hoheitliche Aufgaben (u.a. Katastervermessung) übertragen.
Die Ö.b.V.I. sind privatrechtlich tätig und haben gleichzeitig eine behördliche Funktion. Durch die Beleihung sind sie befugt, hoheitliche Vermessungen im Kataster durchzuführen und Beurkundungen vorzunehmen. Diese besondere Verantwortung erfordert eine besondere Ausbildung. Damit bieten die ÖbVI fachkompetente Beratung in allen Grundstücks- und Vermessungsfragen. |